Meine Leistungen
- Fallenvermietung (ausschließlich Lebendfang) inklusive Einweisung in die
Fangeinrichtung und Kontrolle unter Beachtung des Tierschutzes
- An- und Abtransport der Fallen
- komplette Betreuung der Fallen
- Beköderung
- Wildkameraüberwachung
- Wärmebildkamera (zur Lokalisierung möglicher Schäden in Fassaden)
- Erlegen des Raubwildes (sachgerechte Tötung)
- Jagd/ Jagdbetrieb
- Kadaverentsorgung
- Streckenmeldung an die Untere Jagdbehörde
- auf Wunsch Abziehen des Balges
- Vermittlung der Gerbe-Dienstleistung
Angebote hier --> KONTAKT
Die Fangbetreuung erfolgt aus jagdethischen Gründen unter Beachtung des
§ 22 Abs. 4 Satz 1 BJG
und der
§§ 4 Abs. 1a, 17 und 18 Bundestierschutzgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__22.html
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__4.htm
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html
Alle Fallen fangen unversehrt und lebend, somit besteht keine Gefahr für andere Tiere und Menschen!
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